Transportankersysteme
Terwa ist unser Produzent für Transportankersysteme, welcher umfangreiche technische Kenntnisse in der Produktion von Bau-, Automobil- und Anhängerindustrie hat. Terwa bietet viele maßgeschneiderte Produkte, vor allem unter seinem eigenen Markennamen.
Für Transportanker gibt es keine Norm und auch keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Allein die „Sicherheitsregeln für Transportanker- und Systeme von Betonfertigteilen“ sind die heute anerkannten Regeln der Technik.
Diese Regeln wurden bis Mitte der 90er Jahre durch die Vergabe des GS-Zeichens an die einzelnen Hersteller unterstrichen. Seither wird das GS-Prüfzeichen nicht mehr vergeben, weil sich die damalige Prüfung ausschließlich auf das komplette Transportankersystem, bestehend aus Transportanker und Lastaufnahmemittel eines Herstellers beschränkte. Inzwischen werden Transportanker und Lastaufnahmemittel ein und desselben Systems von vielen Herstellern angeboten. Die Sicherheit für den Verwender ist also ausschließlich abhängig von der Qualität des Herstellers, dessen Eigen- und Fremdüberwachung und den Gutachten amtlicher Materialprüfungsanstalten.
Im Wesentlichen werden heute vier Transportankersysteme angeboten und eingesetzt, die bereits seit Jahrzehnten auf dem Markt und vieltausendfach erprobt sind:
Das Schraubtransportankersystem, unsere Bezeichnung 1D.
Das Ringtransportankersystem, unsere Bezeichnung 2D.
Das Kugelkopftransportankersystem, unsere Bezeichnung 3D.
Das Schlaufenankersystem.
Die Anforderungen der Sicherheitsregeln für Transportanker- und Systeme von Betonfertigteilen der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle drei Systeme gleichlautend:
An Transportankern müssen folgende Kennzeichnung deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:
1. Transportankerhersteller oder Lieferantenbezeichnung des Transportankers. Die Kennzeichnung muss auch nach dem Einbau deutlich erkennbar sein.
2. Lastaufnahmemittel
a) Hersteller oder Lieferant
b) Bezeichnung des Ankers
c) Tragfähigkeit
d) Fabriknummer bei serieller Herstellung
e) Baujahr
Aus der Kennzeichnung der Transportanker und der dazugehörigen Lastaufnahmemittel muss deren richtige Zuordnung, auch nach dem Einbau, jederzeit erkennbar sein.









