AGB`s

1. Allgemein

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen Leistungen der Verkäuferin zugrunde, sie sind ein wesentlicher Bestandteil aller Angebote der Verkäuferin und der mit ihr geschlossenen Verträge. Sie gelten durch die Bestellung oder Annahme der Warenlieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten ohne schriftliche Bestätigung der Verkäuferin nicht, und zwar dann nicht, wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere gilt die Lieferung der Verkäuferin aufgrund einer Bestellung nicht als Anerkennung abweichender Bedingungen oder ihrer Zustimmung dazu.

2. Vertragsabschluß

Alle Angaben in Katalogen, Plänen und Prospekten und in sonstigem Informationsmaterial der Verkäuferin sind unverbindlich. Druck-, Schreib- und Rechenfehler verpflichten sie nicht. Bestellungen sind für die Verkäuferin erst verbindlich, wenn sie diese dem Besteller schriftlich bestätigt hat. Mündliche Nebenabreden und Zusagen, auch von Mitarbeitern der Verkäuferin, sowie Bestellungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob den Bestellungen Schutzrechte Dritter entgegen stehen, und übernimmt keine Haftung aus diesem Titel.

3. Preise

Die von der Verkäuferin angegebenen Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie beinhalten auch nicht die Kosten einer allfälligen Verpackung, sonstige Nebengebühren oder –kosten. Nach Vertragsabschluß eintretende Änderungen der Lohn- und/oder Materialkosten berechtigen die Verkäuferin zur entsprechenden Preiserhöhung. Alle Preise gelten für komplette Verpackungseinheiten, einen Verkauf in kleineren Einheiten behaltet sich die Verkäuferin vor, verrechnet jedoch in jedem Fall einen Zuschlag von 25 %.

4. Lieferung

Angaben über die Lieferzeit sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nur annähernd und nicht verbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung lt. 2 durch die Verkäuferin; hat der Besteller jedoch Unterlagen, Angaben oder eine Anzahlung zu übermitteln, so beginnt die Lieferfrist nicht vor dem Einlangen des noch Fehlenden bei der Verkäuferin. Die Lieferung ist mit der Meldung, dass die Ware zu Versand oder Abholung bereit ist, bewirkt. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin beruhen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht durch eine schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen sind. Verweigert der Besteller die Annahme, so ist die Verkäuferin unabhängig vom Grund der Verweigerung berechtigt, vom Vertrag sofort und ohne Nachfristung zurückzutreten, der Besteller haftet für den verursachten Schaden.
Als Verweigerung der Annahme gilt es auch, wenn der Besteller die Ware entweder nicht unverzüglich nach der Meldung abholt oder abruft oder bei einem Transport lt. 5 nicht unverzüglich ablädt. Bei einer von der Verkäuferin zu vertretenden Unmöglichkeit ihrer Leistung sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruhen. Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, oder hat der Besteller auch nur eine Rechnung der Verkäuferin auch nur teilweise nicht bezahlt, so ist die Verkäuferin berechtigt, entweder ihre Lieferung zu sistieren, bis der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder aber ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt ab Werk, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen ist, ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug des Lieferers verladen worden ist. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen bzw. den Frachtführer zu informieren, sowie uns mit der vom Frachtführer unterzeichneten Bescheinigung innerhalb einer Woche Nachricht zu geben. Diese Bescheinigung ist Grundlage für die Anerkennung evtl. Ersatzansprüche aus der Versicherung. Warenrücklieferungen sind nur innerhalb eines Jahres möglich, vom Rechnungsdatum an gerechnet. Die Ware darf nicht in Gebrauch gewesen sein und ist für den Empfänger frei anzuliefern. Lieferschein und Rechnungsnummer sowie Lieferdatum sind anzugeben. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Rücknahme wird eine Kostenpauschale in Höhe von 30 % vom Warenwert berechnet.

6. Zahlung

Die Rechnung der Verkäuferin ist, wenn nicht anders vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt netto Kassa ohne jeden Abzug und für die Verkäuferin spesenfrei zu zahlen. Schecks und Wechsel werden von der Verkäuferin nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, nur ohne jeden Skontoabzug und immer nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Eskomptierungs- und Einlösungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug und bei unberechtigter Annahmeverweigerung des Bestellers lt. 4 werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und ohne dass ein Verschulden des Käufers vorzuliegen braucht, Zinsen in Höhe unserer jeweiligen Kreditkosten sowie Spesen verrechnet. Bei nicht fristgemäßer Zahlung hat der Besteller der Verkäuferin sämtliche Mahn- und Inkassospesen und vorprozessuale Kosten zu ersetzen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlung zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch dann nicht, wenn er Beanstandungen der Ware geltend macht.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebengebühren bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Verkäuferin. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung an Dritte sind ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin ausgeschlossen. Bei Pfändung durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, der Verkäuferin dies unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Weiterveräußerung durch Barverkauf geht der erzielte Erlös bis zur Höhe des dann noch aus haftenden Kaufpreises und sämtlicher Nebengebühren nicht in das Eigentum des Bestellers über, der den Erlös in dieser Höhe gesondert zu verwahren und unverzüglich an die Verkäuferin abzuführen hat.
Im Falle einer anderen Veräußerung verpflichtet sich der Besteller bereits jetzt, die ihm auf der Veräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer an die Verkäuferin abzutreten und diese unverzüglich von der Weiterveräußerung und Namhaftmachung des Abnehmers zu verständigen. Der Besteller hat seinen Abnehmer zu verständigen, dass dieser mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Verkäuferin leisten kann.

8. Datenschutz

Die Firma KLASCH Spezial-Bauartikel GmbH sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden. Wir speichern folgende Daten: Name, Branche, Adresse, Umsätze im laufenden Jahr und im Vorjahr, Saldo zum 1. 1., laufender Saldo, Kreditlimit, Bankverbindung (Bank- und Kontonummer), Mahnkennzeichen, Anzahl der Aufträge und Rechnungen, Datum letzter Auftrag, Anlagedatum, Datum der letzten Buchung, Aktivitätszeichen.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Verkäuferin leistet Gewähr für die ausdrücklich vereinbarten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der gelieferten Ware nur, wenn ihr die Beanstandung unverzüglich spätestens aber innerhalb von drei Tagen, und zwar bei erkennbaren Mängeln nach Ablieferung der Ware beim Besteller, bei verdeckten Mängel nach deren Hervorkommen, vom Besteller schriftlich angezeigt wird. Die Gewährleistung erfolgt, nur wenn vom Besteller nachgewiesen wird, dass der Mangel bereits zum vereinbarten Übergabezeitpunkt vorhanden war, durch kostenlose Behebung des Mangels binnen angemessener Frist. Der Verkäuferin steht es aber frei, die mangelhafte Ware innerhalb angemessener Frist gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen oder auch das Fehlende nachzutragen. Nur wenn die Verkäuferin mit der Mangelbehebung, auch nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von drei Wochen im Verzug ist, stehen Schadensersatzansprüche zu, die Verkäuferin haftet jedoch nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn haftet die Verkäuferin in keinem Fall. Die Verjährungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung ist für Schadensansprüche auf ein Jahr verkürzt, für die Gewährleistungsansprüche auf einen Monat. Alle darüberhinausgehenden Ansprüche gegen die Verkäuferin, insbesondere wegen Sach- und Vermögensschäden, die durch den Liefergegenstand verursacht werden, sind ausgeschlossen. Der Besteller haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt für eigenes Handeln und für die Handlungen seiner Leute wie für eigenes Handeln.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand anwendbares Recht

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt ausdrücklich 4692 Niederthalheim als vereinbart. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag oder der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten wird das zuständige Gericht Schwanenstadt/Vöcklabruck vereinbart. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Verkäuferin und dem Besteller ist österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.Fortgeltung des Vertrages bei Teilunwirksamkeit

Sollte ein Teil dieser Bedingungen oder weiterer Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.